In Ergänzung zu der in Schule organisierten und geleisteten Unterstützung und pädagogischen Begleitung der Schülerinnen und Schüler erfährt das außerschulische Lern- und Förderprogramm (außerschulische Nachhilfe) einen großen Zuspruch, der die außerschulischen Nachhilfekapazitäten hier im Land nahezu ausschöpft. Vor diesem Hintergrund ist es ab 21.04.2022 möglich, auch Nachhilfeanbieter außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern (aber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland) in Anspruch zu nehmen. In der Mehrheit wird es sich um Online-Angebote handeln, aber auch Präsenzangebote in Nähe zu angrenzenden Bundesländern sind durchaus denkbar. Die Entscheidung für eine Beteiligung am Lern- und Förderprogramm des Landes im Rahmen der
bestehenden Regelungen obliegt allerdings - wie auch bisher - den Nachhilfeanbietern.